Görlitz, 18.09.2025 – Pressemitteilung
BSW/FWZ im Kreistag Görlitz:
Der Landkreis Görlitz hat die Genehmigung seines Doppelhaushalts 2025/2026 durch die Landesdirektion Sachsen erhalten – allerdings unter Auflagen. Die BSW/FWZ-Fraktion im Kreistag hat dem Haushalt zugestimmt, um die Handlungsfähigkeit des Landkreises nicht zu gefährden. Zugleich macht sie deutlich: Die strukturellen Finanzprobleme werden damit nicht gelöst.
Dazu erklärt Thomas Göttsberger, stellvertretender Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSW/FWZ:
„Unsere Zustimmung war ein verantwortlicher Schritt, damit wichtige Ausgaben – etwa für Schulen, Rettungswesen oder soziale Aufgaben – nicht blockiert werden. Aber: Die Genehmigung ist kein Befreiungsschlag. Der Landkreis Görlitz finanziert seine Handlungsfähigkeit fast ausschließlich über Kassenkredite – den Dispokredit der Kommunalfinanzen. Mit einem ehrlichen, soliden Haushalt hat das nichts zu tun.“
Die Ursachen dafür sieht die Fraktion nicht in mangelnder Sparsamkeit des Landkreises, sondern in einer strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen durch Bund und Land. Göttsberger weiter:
„Wir brauchen keine neuen Auflagen und keine Kredittricks, sondern eine dauerhafte und auskömmliche Finanzausstattung. Wenn der Freistaat Kommunen durch Gesetzesänderungen dazu zwingt, sich weiter zu verschulden, ist das ein Offenbarungseid.“
Unterstützung erfährt diese Einschätzung von unabhängiger Seite. So warnte der frühere Oberbürgermeister von Grimma und heutige Landtagsabgeordnete Matthias Berger, dass der neue Schuldenerlass des Innenministeriums „die eigentliche Pleite vieler Städte und Gemeinden nur überdeckt und die Lage am Ende noch verschlimmert“. Auch der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes, Jens Michel, kritisierte die neuen Kreditregeln scharf und sprach von einer „Aushöhlung der Rechtsaufsicht“ und einem „kleinen Wild-West-Zustand“ im kommunalen Haushaltsrecht.
Die BSW/FWZ-Fraktion fordert daher von der Staatsregierung, endlich die strukturellen Finanzprobleme ehrlich anzupacken – durch eine auskömmliche Finanzausstattung, eine Entlastung der Kommunen von immer neuen Pflichtaufgaben ohne Gegenfinanzierung und eine Rückkehr zu soliden Haushaltsregeln. „Nur so können die Landkreise wieder verlässlich planen und investieren“, betont Göttsberger.