Görlitz, 31.10.2025 – Pressemitteilung
Fraktion BSW/FWZ im Kreistag Görlitz:
Landrat muss bei rechtswidrigen Beschlüssen konsequent handeln – Flaggen-Beschluss hätte beanstandet werden müssen
Der Görlitzer Landrat Dr. Stephan Meyer hat am 29. Oktober in sozialen Medien betont, er sei verpflichtet, rechtswidrigen Beschlüssen des Kreistages zu widersprechen. Dies sei keine politische Entscheidung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Umso unverständlicher ist jedoch, dass der Landrat beim Beschluss des Kreistages vom 1. Oktober 2025 nicht entsprechend gehandelt hat.
An diesem Tag stimmte der Kreistag mehrheitlich einer Beschlussvorlage der CDU-Fraktion zu, nach der sämtliche Gebäude des Landkreises dauerhaft mit der Deutschlandflagge sowie weiteren Flaggen beflaggt werden sollen. Die Vorlage orientierte sich offenkundig an politischen Entwicklungen in anderen Landkreisen. Gleichwohl enthielt sie keinen sachgerechten Finanzierungsvorschlag; stattdessen verwies die CDU-Fraktion auf mögliche Spenden in den kommenden Jahren.
Damit verstößt der Beschluss gegen § 15 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Kreistages Görlitz. Danach müssen finanzwirksame Anträge einen Deckungsvorschlag enthalten; zudem ist ausdrücklich geregelt, dass nur über Antrag und Deckungsvorschlag gemeinsam entschieden werden kann.
Diese zwingenden Vorgaben wurden nicht erfüllt. Folglich wäre der Landrat rechtlich verpflichtet gewesen, den Beschluss wegen Form- und Verfahrensmangels zu beanstanden.
„Dies hat er jedoch unterlassen“, erklärt BSW/FWZ-Kreisrat Thomas Göttsberger. „Ich habe bereits in der vorangegangenen Ausschusssitzung ausdrücklich auf diesen Mangel hingewiesen. Dennoch wurde der Beschluss ohne Deckungsvorschlag gefasst und vom Landrat nicht beanstandet.“
Wenn der Landrat seine eigenen Grundsätze ernst nimmt, muss er den Beschluss des Kreistages vom 1. Oktober 2025 zur Beflaggung landkreiseigener Liegenschaften nun unverzüglich beanstanden. Rechtsstaatliche Prinzipien dürfen nicht selektiv angewandt werden.
Die Fraktion BSW/FWZ erwartet, dass der Landrat seine gesetzliche Aufsichtspflicht konsequent wahrnimmt – unabhängig vom politischen Umfeld oder der Mehrheit im Kreistag.